Neuigkeiten

Stufenweise Erweiterung der individualpädagogischen Prä­senz­angebote

26.04.20

Auf Grundlage der neuen Verordnung zur Corona-Eindämmung des Berliner Senats (Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung) vom 21.4.2020 findet derzeit, neben der hauptsächlichen medial-sozialpädagogischen Fernbetreuung, seit dem 21.04.2020 eine Ein­zel­betreuung mit fester Terminvergabe vor Ort statt. Wir planen wochenweise strukturelle Ver­än­de­rungen/Anpassungen, um eine Betreuung einerseits orientiert am Jugendhilfebedarf jedes einzelnen Teil­nehmers zu gewährleisten und andererseits die Vorgaben der Eindämmungsverordnung um­zu­set­zen.

Verhaltensregeln vor Ort


Bei einer Projektteilnahme vor Ort bei Schule & Beruf sind folgende Verhaltensregeln einzuhalten:

  • Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 - 2 m zu sämtlichen anderen Personen ist jederzeit einzuhalten, dies gilt sowohl für den Weg zum Projekt, den Aufenthalt auf dem Hof bis zum Einlass, den Aufenthalt selbst, sowie den Rückweg vom Projekt; Mindestabstand gilt auch bei Begrüßungen zwischen Teilnehmer*innen untereinander und den Mitarbeiter*innen.
  • Beachtung der besonderen Vorkehrungen zum Ankommen und Verlassen des Projektes in Bezug auf mitgeteilte Ankunftszeiten und Zugänge zu Projekträumen sowie weitere Anweisungen zum Betreten und Verlassen von Räumen (Hände waschen, Desinfektion).
  • Der Aufenthalt in Gruppen ist zu jedem Zeitpunkt ausdrücklich untersagt (ab 3 Personen)
  • Während der Projektteilnahme ist der Aufenthalt nur an den dafür vorgesehenen Arbeitsplätzen ge­stattet; jede(r) Teilnehmer*in erhält einen zugewiesenen Sitz- und Arbeitsplatz anhand einer Nummer.
  • Bei Projektteilnahme ist nur das Benutzen eigener Schreibgeräte aus Hygienegründen gestattet (Füller, Kugelschreiber, Bleistifte, Lineal, ggf. Taschenrechner, wenn zugelassen u.a.). Ersatzstifte für die eigene Nutzung sind unbedingt mitzubringen.
  • Nach Beendigung der Projektteilnahme ist sogleich der Heimweg anzutreten.
  • Beim Husten und Niesen sind Mund und Nase mit gebeugtem Ellenbogen oder Papier­ta­schen­tüchern zu bedecken; die benutzten Papiertaschentücher sind zu entsorgen (zum Beispiel in einer kleinen mitgebrachten Plastiktüte am Arbeitsplatz oder in dafür vorgesehene Abfallbehälter).
  • Nach Möglichkeit sind regelmäßig mindestens 30 Sekunden lang die Hände mit alkoholischem Handwaschmittel oder Seife und Wasser zu reinigen.
  • Das Mitbringen von kleinen Abpackungen von Desinfektionsmitteln zur eigenen Nutzung, das Tragen von selbst mitgebrachten Einmalhandschuhen und das Tragen von Mundschutz ist ausdrücklich gestattet.
  • Treppen und Flure sind von Teilnehmer*innen im Abstand von mind. 2 m in vorgegebener Richtung nach dem Einbahnstraßenprinzip zu nutzen (Wriezener Straße 7: Eingang (hintere Glastür an der Küche/zum Sekretariat; Ausgang: vordere Objekttür).
  • Vor und nach jedem Benutzen des Arbeitsplatzes wird desinfiziert.
  • WC-Gänge sind grundsätzlich alleine zu machen ohne Begleitung einer weiteren Person.
  • Während der Corona-Pandemie gibt es kein Mittagessen (eigene Verpflegung darf am Platz verzehrt werden).
  • Der Aufenthalt in den Durchgängen zum Projekt und zur Straße ist zu unterlassen.

Downloads


Um am Präsenzbetrieb vor Ort teilnehmen zu dürfen, ist es erforderlich, dass die oben genannten Verhaltensregeln sowie die Beachtung der Raum-, Bewegungs und Pausenpläne eingehalten werden. Die Einhaltung müssen alle Teinehmer*innen - und bei min­der­jährigen Teilnehmer*innen zusätzlich die Erziehungsberechtigten - durch Unterzeichnung der jeweiligen Belehrung garantieren und die unter­schrie­bene Beleherung sofort zu Beginn des Besuchs im Projekt abgeben.

Die Belehrungen stehen hier zum Download bereit:

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